Ratgeber

Was ist eine 24 Stunden Pflege bzw. Betreuung?

Für viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen ergibt sich irgendwann die Frage ob und wie eine Betreuung in den eigenen vier Wänden zu leisten ist. Die eigenen Lebensumstände lassen eine Betreuung rund um die Uhr häufig nicht zu und als Alternative bleibt dann nur das Pflegeheim. Hier setzt die 24 Stunden Betreuung an. Eine Betreuungskraft lebt jeweils für einen bestimmten Zeitraum von 4 bis 8 Wochen zusammen mit dem Pflegebedürftigen.

Arbeitet die Betreuungskraft 24 h am Tag?

Die Betreuungskraft ist 24 Stunden vor Ort um sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden in einer 7 Tage Woche, allerdings maximal 160 Stunden im Monat. Daraus ergibt sich eine ungefähre Arbeitszeit von 5 bis 6 Stunden am Tag. Diese Kombination aus Anwesenheit und Arbeitszeit erlaubt eine umfangreiche Betreuung der pflegebedürftigen Person bei gleichzeitiger Wahrung der gesetzlichen Arbeitnehmerrechte.

Was kann/darf die Betreuungskraft machen?

Die Betreuungskraft darf Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege leisten. Dafür ist in Deutschland keine medizinische Ausbildung erforderlich. Diese Tätigkeiten können von Angehörigen oder Betreuungskräften geleistet werden. Dazu gehört z.B. Hilfe beim An- und Ausziehen, Spaziergänge, Haushaltstätigkeiten, Einkaufen und auch Gesellschaftsspiele mit der Pflegebedürftigen Person, soweit das möglich ist.

Wie viel Vorlaufzeit wird benötigt?

Ihre Traumpflege startet in der Regel nach 4 bis 7 Tagen. In dieser Zeit nehmen wir Ihre Wünsche zum Betreuungspersonal auf, stellen Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Betreuungskraft vor und organisieren die Anreise.

Welche Pflegeleistungen können in Anspruch genommen werden?

Pflegeleistungen sind Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen und richten sich nach dem festgelegten Pflegegrad, der durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird.

Wurde bereits aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen die Zuteilung eines Pflegegrades vorgenommen, besteht die Möglichkeit Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.

Zu den Pflegeleistungen zählen:

  • das Pflegegeld für die häusliche Pflege und deren Verwendung
  • Pflegehilfsmittel bei der häuslichen Pflege und Betreuung
  • Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege
  • Tagespflege teilstationär in einer Tagespflegeeinrichtung
  • Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege

Ausführliche Informationen zu Ihren individuellen Ansprüchen erhalten Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema. Aus langjähriger Erfahrung können wir Ihnen Tipps geben, wie Sie Pflegeleistungen und eine 24 h Pflege miteinander kombinieren können.

Ist der Einsatz von Betreuungskräften aus Osteuropa legal?

Die EU regelt die sogenannte Dienstleistungsfreiheit. Danach darf jeder EU-Bürger im EU-Ausland legal arbeiten. Das setzt natürlich voraus, dass die fälligen Steuern und Sozialversicherungsabgaben auch im jeweiligen Land korrekt abgeführt werden. Wichtig ist in dem Zusammenhang das sogenannte A1 Dokument. Das wird von der landeseigenen Sozialversicherung ausgestellt und enthält Angaben zum Unternehmen, dass die Betreuungskraft entsendet (Unsere Partneragenturen z.B. in Polen), der Anschrift unter der die Betreuungskraft hier in Deutschland arbeitet und den Zeitraum der Tätigkeit. Unsere Betreuungskräfte verfügen alle über dieses Dokument. Die teilweise lange Bearbeitungszeit in den entsprechenden Ländern können allerdings dafür sorgen, dass das Dokument bei der Anreise der Betreuungskraft noch nicht vorliegt. In diesem Fall bestätigen wir Ihnen gerne, dass der Antrag auf das A1 Dokument gestellt wurde. Damit können Sie sicher sein, dass alles innerhalb des gesetzlichen Rahmens abläuft.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=471&langId=de

Wie sinnvoll ist die Kombination der Betreuungskraft mit einem lokalen ambulanten Pflegedienst?

Bei besonders betreuungsintensiven Personen ist eine Kombination aus unseren osteuropäischen Betreuungskräften und einem ortansässigen ambulanten Pflegedienst besonders sinnvoll. Diese Form der Betreuung ist eine sogenannte Kombinationsleistung und je nach Pflegestufe wird diese Form der Pflege staatlich besonders gefördert. Wir beraten Sie dazu gerne im persönlichen Gespräch.

Die sogenannte medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nur von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden. Dazu gehört z.B. das Versorgen von Wunden, das Setzen von Spritzen oder die Blutzuckermessung. Diese Tätigkeiten müssen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden und dürfen nicht von einer osteuropäischen Betreuungskraft erbracht werden, auch nicht, wenn die Kräfte eine entsprechende Ausbildung in Ihrem Heimatland absolviert haben.

Eine enge Zusammenarbeit der Betreuungskraft mit dem ambulanten Pflegedienst kann daher notwendig und für alle Seiten sinnvoll sein.

Was tun, wenn die Eltern skeptisch sind?

In der Lebensphase in der man immer mehr Kontrolle abgeben muss, kann die Entscheidung einen fremden Menschen in sein direktes Umfeld zu lassen sehr schwer sein und aus verschiedenen Gründen auf Widerstand stoßen.

Das beste Argument für eine osteuropäische Betreuungskraft ist, wenn alles so klappt, wie man es sich vorstellt. Deshalb unser Tipp: Probieren Sie es einfach aus. Die Vorteile bei einer 24 Stunden Betreuungskraft sind insbesondere für enge Angehörige der Pflegebedürftigen so groß, dass es sich immer lohnt diese Form der Betreuung zu testen.

Wenn Sie sich für ein Gespräch mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen vorbereiten möchten, dann fragen Sie uns einfach nach den Dingen, die Ihnen unter den Nägeln brennen, wir helfen Ihnen gerne und verschweigen Ihnen auch die Dinge mit Konfliktpotenzial nicht. Manche Dinge lassen sich nach vielen erfolgreichen Vermittlungen besser und verlässlicher beurteilen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Persönliche Beratung

Unser Traumpflege-Team steht Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung, um Ihre offenen Fragen zu klären.

Sie erreichen uns unter: 
04321 - 840 50 80

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